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Studienplatzklage nach Studium im Ausland

Eine Studienplatzklage nach einem Auslandsstudium kann Probleme nach sich ziehen. Die Chancen und Risiken sollten vor der Studienaufnahme abgewogen werden.

Foto: Studienplatzklage nach Auslandsstudium

Das Studium im Ausland stellt eine Alternative zu einer langen Wartezeit auf einen Studienplatz an einer deutschen Universität dar.
Insbesondere in den medizinischen Studiengängen kann es sinnvoll sein, zum Beispiel in Ungarn oder Tschechien ein Studium zu beginnen. Zu beachten ist jedoch, dass nicht aus allen Ländern ein Wechsel an eine deutsche Universität im höheren Fachsemester jederzeit möglich ist: Zum Beispiel unterscheiden sich die österreichischen Studienpläne erheblich von denen der deutschen Universitäten, so dass ein Studienortwechsel von Österreich nach Deutschland regelmäßig nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Auch wenn ein Wechsel im höheren Fachsemester nach Deutschland im Falle eines Medizin-Studiums in Budapest möglich ist, so ist es dennoch sehr wahrscheinlich, dass auch im höheren Fachsemester keine freien Studienplätze an den deutschen Universitäten mehr vorhanden sind. In den meisten Fallkonstellationen empfehlen wir daher, ein Auslandsstudium parallel zu einer Studienplatzklage in Deutschland durchzuführen. In diesem Fall können gegebenenfalls sogar Studienleistungen, die während der Verfahrensdauer im Ausland erbracht worden sind, nach dem Wechsel auf den eingeklagten Studienplatz angerechnet werden.

Auch aufgrund zahlreicher Erfahrungsberichte unserer Mandanten und deren Eltern, wozu auch renommierte Hochschullehrer zählen, beraten wir bundesweit Interessenten für ein Studium im Ausland hinsichtlich der Qualität und Chancen solcher Möglichkeiten.

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