
Für zahlreiche Berufsgruppen ist die Erlangung weiterer Qualifikationen, z. B. als Facharzt oder als Fachanwalt, von erheblichem wirtschaftlichen Interesse.
Wir unterstützen Sie gegenüber Berufskammern und Behörden bei der Erlangung besonderer Zulassungen und Zusatzbezeichnungen, zum Beispiel der sog. Kassenarzt-Zulassung sowie der Anerkennung als Facharzt oder Fachanwalt. Berufsrechtliche Streitigkeiten und Grundsatzfragen, z.B. hinsichtlich der Berufseignung, zulässiger Zusammenarbeit und Berufsverschwiegenheit, bearbeiten wir für unsere Mandanten. Auch in Fragen der Fortbildungspflicht oder im Falle berufsrechtlicher oder berufsaufsichtsrechtlicher Maßnahmen, insbesondere der Approbation, nehmen wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich wahr.
Dabei werden wir sowohl in Widerspruchs- und Klageverfahren als auch in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bundesweit tätig.