
Neben Studienplatzklagen und Prüfungsanfechtungen vertreten wir unsere Mandanten bundesweit gegenüber Hochschulen und Universitäten in sämtlichen Fragen des Hochschulrechts. Hierzu gehören insbesondere Streitigkeiten in Zusammenhang mit
- Doktorarbeiten und Promotions-
vorhaben,
- Habilitationen,
- Exmatrikulationen und disziplinarischen Maßnahmen.
Auch bei den neuerdings einer Hexenjagd gleichenden, oftmals unzutreffenden Plagiats- und Täuschungsvorwürfen können wir Sie unterstützen mit dem Ziel, Exmatrikulation oder Aberkennung der Prüfungsleistung zu vermeiden.
Bei Berufungsverhandlungen, Drittmittel-Verträgen und der Einrichtung von Stiftungsprofessuren werden wir nicht nur beratend tätig, sondern entwerfen und prüfen für unsere Mandanten auch entsprechende Verträge.
Im Bereich des Rechts der Hochschullehrer und Chefärzte unterstützen wir unsere Mandanten bei Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Hochschulen als Dienstherren sowie gegenüber sonstigen Arbeitgebern und Auftraggebern, soweit hochschulrechtliche Fragen betroffen sind.