
Im Prüfungsrecht vertreten wir Studenten, Examens-Kandidaten und Doktoranden bundesweit gegenüber Hochschulen und Prüfungsämtern. Angehende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertreten wir im Falle des Nichtbestehens der Steuerberaterprüfung bzw. des Wirtschaftsprüfer-Examens. Häufige Fallkonstellationen sind hier die einstweilige Zulassung zur Prüfung, die Neubewertung von Prüfungsleistungen oder der Beistand in mündlichen Prüfungsterminen.
Dabei fertigen und begründen wir für Sie Widersprüche und verwaltungsgerichtliche Klagen und führen auch verwaltungsgerichtliche Eilverfahren durch. Sollte die Prüfung Zugangsvoraussetzung zu einem bestimmten Studium, einem Amt oder einer von der Zahl her beschränkten weiteren Ausbildung sein, werden wir auch in gerichtlichen Eilverfahren für Sie tätig. Bei der vorläufigen Zulassung zu Prüfungen helfen wir Ihnen, damit Sie trotz eines Nichtzulassungsbescheides oder eines Ausschlusses vom Prüfungsverfahren dieses zunächst fortsetzen und abschließen können. Wir handeln hier binnen weniger Stunden, so dass Sie sich auch kurzfristig an uns wenden können.
Im Rahmen der Neubewertung von Prüfungsleistungen bestehen verschiedene Möglichkeiten, mit denen ein Prüfungsergebnis oder eine Note angefochten werden können. Zwar haben Prüfer in den meisten Fällen einen sog. Beurteilungsspielraum, jedoch dürfen dessen Grenzen nicht überschritten werden. Auch sachfremde Erwägungen, zum Beispiel zynische Korrekturbemerkungen, können Anfechtungsgründe darstellen. Wir helfen Ihnen dabei, die Aussichten einer Prüfungsanfechtung abzuschätzen, und vertreten Sie in behördlichen sowie gerichtlichen Verfahren. In diesem Rahmen fertigen wir, ggf. auch unter Hinzuziehung von unabhängigen Universitätsprofessoren und fachlichen Experten, Gutachten und Gegen-Voten an.
Als Repetitoren, die in der Juristenausbildung seit Jahren tätig sind, haben wir auch Erfahrung darin, mögliche Fehlerquellen in Prüfungsverfahren zu erkennen und das Verhalten von Prüfern und Prüfungsämtern einzuschätzen.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren kostenfreien Info-Blätter zur Prüfungsanfechtung, die Sie hier anfordern können.