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Aktuell

Studienplatzklage an Fachhochschulen

Mit einer Studienplatzklage können Sie auch einen FH-Studienplatz einklagen - trotz Ablehnung und unabhängig von der Abiturnote!

Foto: Studienplatzklage Fachhochschule

An zahlreichen Fachhochschulen bestehen Zulassungsbeschränkungen, insbesondere in beliebten Studiengängen wie Wirtschaft, Betriebswirtschaft, Tourismus,
Medienwissenschaften und Soziale Arbeit. Die meisten Fachhochschulen stellen aufgrund von Fehlern in der Berechnung ihrer Studienplatzanzahl zu wenige Studienplätze in das Auswahlverfahren ein. Dies bedeutet, dass Studienplätze "versteckt" werden. Auf diese Studienplätze haben Sie einen verfassungsrechtlichen Anspruch, den wir bundesweit mittels Widerspruch, Klage, verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und gegebenenfalls weiteren Anträgen für Sie durchsetzen. Ihre Abiturnote oder Wartezeit sind dabei in der Regel nicht von Bedeutung.

In Fachhochschul-Studiengängen haben wir bislang fast alle Mandanten auf den gewünschten Studienplatz einklagen können.
Dennoch handelt es sich hierbei nicht um eine Garantie, da jedes Semester erneut die Fehler der Fachhochschulen gefunden und die Verwaltungsgerichte hiervon überzeugt werden müssen.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Fall über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage und das weitere Vorgehen. In einigen Bundesländern unterliegen die Verfahren gesetzlichen Studienplatzklage-Fristen. Dies bedeutet, dass Sie dort bereits frühzeitig eine Studienplatzklage beginnen müssen. Kontaktieren Sie uns am besten bereits im Januar/Februar 2012. In jedem Fall müssen Sie jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheides tätig werden. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne.

Fordern Sie jetzt hier Ihre persönlichen Info-Blätter zur Studienplatzklage kostenfrei an.

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