
Selbst in höheren Fachsemestern ist es in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht mehr möglich, ohne Weiteres einen Studienplatz an einer deutschen Universität zu erhalten. Insbesondere in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin hat sich der Engpass des ersten Fachsemesters auch auf das erste klinische Semester übertragen. Zahlreiche Studenten, die in Ungarn ihr Physikum bestanden oder in Deutschland auf einem sog. Teilstudienplatz studiert haben, können aufgrund dieses Engpasses ihr Studium nun nicht mehr fortsetzen.
Auch in diesem Fall ist es möglich, eine Studienplatzklage anzustrengen, um in einem höheren Fachsemester einen Medizin-Studienplatz einklagen zu können. Voraussetzung ist hierfür, dass durch das jeweilige Prüfungsamt bzw. die gewünschten Universitäten die bisherigen Studienleistungen als gleichwertig anerkannt werden. Noten und Wartezeit sind dabei in der Regel ohne Bedeutung.
In den medizinischen Studiengängen empfiehlt es sich, mehrere Hochschulen parallel zu verklagen, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten zu erhöhen. Wichtig ist, dass Sie nicht auf den letzten Ablehnungsbescheid warten, sondern bis 01. März 2012 (nächster Fristablauf) die ersten Schritte der Medizin-Studienplatzklage beginnen. Die Verfahren unterliegen nämlich gesetzlichen Studienplatzklage-Fristen, die unabhängig von einem Ablehnungsbescheid schon ablaufen können.
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