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Aktuell

Studienplatzklage Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin

Mit einer Studienplatzklage können Sie einen Medizin-Studienplatz einklagen - trotz Hochschulstart-Ablehnung und unabhängig von der Abiturnote!

Foto: Studienplatzklage Medizin

In den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin wurden in den vergangenen Semestern bundesweit mehrere hundert Studienplätze im Rahmen von sog. NC-Verfahren vergeben. Die Vergabe erfolgt in der Regel ohne Rücksicht auf Abiturnote und Wartezeit des Studienplatzklägers.

Bei einer "regulären" ZVS-/Hochschulstart-Bewerbung besteht hingegen mit einer Abiturnote schlechter als 1,3 und einer Wartezeit von unter acht Semestern kaum eine Chance, einen Studienplatz zu erhalten.

An welcher Hochschule eine Studienplatzklage erfolgreich ist und wieviele Studienplätze dort noch vergeben werden müssen, hängt von der Kapazitätsberechnung und den Fehlern der einzelnen Hochschulen ab. Dies wird von uns jedes Semester erneut überprüft. Aufgrund unserer Erfahrung in über 8.000 Verfahren und unserer genauen Beobachtung der einzelnen Hochschulen können wir unseren Mandanten eine individuelle und erfolgsoptimierte Studienplatzklage-Strategie anbieten. Bestellen Sie einfach hier Ihre persönlichen Info-Blätter kostenfrei.

Wir werden bundesweit für Sie tätig. Darüber hinaus führen wir auch in geeigneten Fällen Verhandlungen mit den Hochschulen, um auch eine schnelle außergerichtliche Zuteilung des Studienplatzes zu erreichen. In den medizinischen Studiengängen empfehlen wir regelmäßig, mehrere Hochschulen parallel zu verklagen. Dadurch erhöhen sich die Erfolgswahrscheinlichkeiten für das Einklagen in Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin. Persönliche Ortswünsche und deren Erfolgsaussichten besprechen wir gerne mit Ihnen.

Eine ZVS-/Hochschulstart-Bewerbung ist für eine Studienplatzklage nicht zwingend erforderlich, jedoch vor dem Hintergrund der Chancenoptimierung ratsam. Wichtig ist, dass Sie uns bei Interesse an einer Studienplatzklage möglichst früh kontaktieren, am besten bereits im Januar/Februar 2012 für das Sommersemester 2012. Denn: Jedes Bundesland hat für die Verfahren gesonderte Studienplatzklage-Fristen, die unabhängig von dem Ablehnungsbescheid schon ablaufen können. Fordern Sie daher jetzt hier Ihre persönlichen Info-Blätter zur Studienplatzklage kostenfrei an.

Sommersemester 2012: Jetzt Studienplatzklage vorbereiten! Fordern Sie hier kostenfrei unsere Info-Blätter an!
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