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Aktuell

Studienplatzklage in sonstigen Studiengängen (z.B. Psychologie, Pharmazie, BWL)

Mit einer Studienplatzklage können Sie einen zulassungsbeschränkten Studienplatz einklagen - trotz Ablehnung und unabhängig von der Abiturnote!

Foto: Studienplatzklage Psychologie

Eine Studienplatzklage ist in jedem zulassungsbeschränkten Studiengang möglich, und zwar an Universitäten und Fachhochschulen unabhängig von Abiturnote und Wartezeit.

Gleich ob Lehramt, Soziale Arbeit, BWL/VWL, Jura, Ökotrophologie, Japanologie, Logistik, Außenwirtschaft/Internationales Management, Humanbilogie, Neurowissenschaften oder ein anderer Bachelor-Studiengang: Mit der Studienplatzklage können Sie trotz Ablehnungsbescheid auf Ihr Wunschstudienfach klagen. Sie brauchen sich dabei um nichts zu kümmern. 

In zahlreichen Studienfächern haben wir bislang alle unsere Mandanten auf den gewünschten Studienplatz einklagen können. Dennoch handelt es sich hierbei nicht um eine Garantie, da jedes Semester erneut die Fehler der Hochschulen gefunden und die Verwaltungsgerichte hiervon überzeugt werden müssen. Dabei nutzen wir auch die Möglichkeit, den Hochschulen außergerichtlich ihre Fehler aufzuzeigen und somit im Wege einer Einigung für unsere Mandanten den gewünschten Studienplatz zu erhalten.

Bei Interesse an einer Studienplatzklage sollten Sie sich frühzeitig, am besten vor oder zeitnah nach Erhalt der Ablehnungsbescheide, an uns wenden. Gerne beraten wir Sie in Ihrem konkreten Fall über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage und das weitere Vorgehen. In einigen Bundesländern unterliegen die Verfahren gesetzlichen Studienplatzklage-Fristen. In jedem Fall müssen Sie jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheides tätig werden. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne.

Fordern Sie am besten gleich  hier Ihre persönlichen Info-Blätter zur Studienplatzklage kostenfrei an.

 

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